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BGH, 28.01.1955 - 1 StR 640/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 09.05.1921 - 1643/20
Zur Auslegung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Bandendiebstahl durch fortgesetztes …
Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 640/54
Einer ausdrücklichen Absprache zwischen den zur fortgesetzten Begehung entschlossenen Personen bedarf es nicht; eine stillschweigende Einigung genügt (RGSt 56, 90). - RG, 04.07.1932 - III 616/32
1. Kann das Verfahren nach § 154 Abs. 2 StPO. auch dann noch vorläufig …
Auszug aus BGH, 28.01.1955 - 1 StR 640/54
Somit unterliegt der Einstellungsbeschluss nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (RGSt 66, 326).
- BGH, 18.04.1978 - 1 StR 815/77
Verurteilung wegen Bandendiebstahls und wegen versuchten Bandendiebstahls - …
Aus der bloßen Mitwirkung in den Fällen II 6 und 7 allein können noch keine sicheren Schlüsse auf eine neue Bandenabrede oder auch nur auf eine stillschweigende Bezugnahme auf die frühere Vereinbarung gezogen werden (BGH, Urteil vom 28. Januar 1955 - 1 StR 640/54 -). - BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71
Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit fortgesetzter …
Die Beschlüsse der Strafkammer, durch die das Verfahren in mehreren Anklagepunkten nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden ist, unterliegen nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts (RGSt 66, 326; BGH 1 StR 640/54 vom 28.1.1955). - BGH, 10.03.1959 - 1 StR 43/59
Rechtsmittel
Die Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO im Falle M. ist allerdings nicht anfechtbar, weder mit der Revision (RGSt 66, 326; BGH 1 StR 640/54 vom 18. Januar 1955) noch überhaupt (BGH 10, 88, 91). - BGH, 12.05.1959 - 1 StR 76/59
Rechtsmittel
Die teilweise Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO kann nicht mit der Revision angefochten werden (RGSt 66, 326; BGHSt 10, 88, 91 f [BGH 21.12.1956 - 1 StR 337/56]; BGH 1 StR 640/54 vom 18. Januar 1955).